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Patientenverfügung

In den letzten Jahrzehnten haben sich die medizinischen Möglichkeiten enorm weiter entwickelt. Mittlerweile lassen sich Krankheiten heilen, die noch vor wenigen Jahren als unheilbar galten. Andererseits kann der medizinische Fortschritt aber auch die unerwünschte Folge haben, das Leiden und Sterben eines Menschen zu verlängern. Wenn es dazu kommt, möchten nicht wenige Menschen auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.

Es kann jedoch die Situation eintreten, in der ein Mensch aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Wünschen und Entscheidungen Ausdruck zu verleihen und diese selbst zu vertreten. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, frühzeitig Entscheidungsverfügungen zu treffen.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung können Sie im Vorfeld einer schweren Erkrankung Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege festlegen: Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Beatmung sowie das Vorgehen bei chronischen Krankheiten im Endstadium.

Als Darlegung Ihrer Behandlungswünsche ist die Patientenverfügung eine wichtige Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt und andere Vertrauenspersonen, damit diese Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen können.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bietet die Möglichkeit, eine Person Ihres besonderen Vertrauens zu benennen, die Ihre Interessen wahrnimmt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Sie können die Vertrauensperson bevollmächtigen …

  • … im Sinne Ihrer Patientenverfügung bestimmten medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder solche abzulehnen.
  • … Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln.
  • … der Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim oder in anderen unterbringungsähnlichen Maßnahmen zuzustimmen.

Betreuungsverfügung

Eine (rechtliche) Betreuung wird dann vom Gericht eingerichtet, wenn ein rechtlicher Entscheidungsbedarf besteht, den ein Mensch selbst nicht bewältigen kann und der nicht über eine Vollmacht abgedeckt ist. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.

Gerne beraten wir Sie in Fragen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Quelle: © Valentina R. – Fotolia.com